Abgemeldetes oder nicht fahrbereites Auto verkaufen
Das Auto steht abgemeldet in der Garage oder springt nicht mehr an? So verkaufen Sie es trotzdem – mit Hinweisen zu Standschäden, Transport und Papieren.
WeiterlesenOb Blechschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden: Wir sehen uns Ihren Unfallwagen dort an, wo er steht – zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst – und machen Ihnen ein Angebot.
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage: reparieren oder verkaufen? Gerade bei älteren Fahrzeugen übersteigen die Reparaturkosten oft den Zeitwert. Trotzdem ist Ihr Unfallwagen nicht wertlos – funktionierende Baugruppen, Ersatzteile und Material haben weiterhin einen Wert.
Ein Unfallauto ist häufig nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher. Deshalb ist der Ankauf vor Ort hier besonders praktisch: Wir kommen zum Fahrzeug, statt dass Sie es zu uns bringen müssen.
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert ab. Liegt ein Gutachten vor, finden Sie diese Werte dort. Als Faustregel gilt: Wenn die Reparatur deutlich mehr kostet, als das Auto danach wert wäre, ist der Verkauf im beschädigten Zustand meist die wirtschaftlichere Lösung.
Hinzu kommen Faktoren, die in keinem Gutachten stehen: Wie lange wären Sie ohne Auto? Wie viel Aufwand bedeutet die Abwicklung mit der Werkstatt? Und würden Sie dem reparierten Fahrzeug noch vertrauen? Wir besprechen diese Fragen gern mit Ihnen beim Termin.
Wenn ein fremder Unfallverursacher haftet oder Ihre Kaskoversicherung zahlt, richtet sich die Entschädigung häufig nach dem Gutachten. Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Restwert des Fahrzeugs von der Entschädigung abgezogen. Klären Sie deshalb vor einem Verkauf mit Ihrer Versicherung bzw. der gegnerischen Versicherung, ob der Verkauf an einen Ankäufer Ihrer Wahl in Ordnung ist und welcher Restwert angesetzt wird.
Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor ein beauftragter Gutachter es besichtigt hat, wenn ein Gutachten noch aussteht. Das Gutachten ist für die Regulierung wichtig.
Unfallfahrzeuge stehen selten vor der eigenen Haustür. Häufig sind sie beim Abschleppdienst, auf dem Hof einer Werkstatt oder auf einem Stellplatz abgestellt. Das ist kein Problem – wir kommen dorthin. Bitte klären Sie vorab, dass wir das Fahrzeug dort ansehen dürfen, und denken Sie daran, dass Abschleppunternehmen oft Standgebühren berechnen. Je eher das Auto verkauft ist, desto geringer fallen diese Kosten aus.
Liegt ein Gutachten vor, bringen Sie es bitte zum Termin mit. Es ist hilfreich, aber keine Voraussetzung für unser Angebot.
Nimmt Ihr Unfallwagen nicht mehr am Straßenverkehr teil, organisieren wir den Abtransport. Die Abholung ist für Sie kostenlos. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abmeldung. Im Kaufvertrag werden der Unfallschaden und der Übergabezeitpunkt dokumentiert – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Hat Ihr Fahrzeug keinen Unfall-, sondern einen technischen Schaden, lesen Sie auch unsere Seite zum Ankauf mit Motorschaden.
Marktgerechte, nachvollziehbare Bewertung nach Besichtigung des Fahrzeugs.
Besichtigung und kostenlose Abholung dort, wo das Fahrzeug steht.
Bar oder per Überweisung – Papiere und Schlüssel erst nach der Zahlung.
Kaufvertrag vor Ort, die Abmeldung übernehmen wir auf Wunsch.
Ja. Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es steht, und organisieren bei einem Verkauf den Abtransport – für Sie kostenlos.
Nein. Ein Gutachten ist hilfreich, wir können den Unfallwagen aber auch ohne bewerten. Steht ein Versicherungsgutachten noch aus, sollten Sie es vor dem Verkauf abwarten.
Das sollten Sie vorher mit der Versicherung abstimmen. Bei Totalschäden wird häufig ein Restwert angesetzt; klären Sie, wie ein Verkauf an einen Ankäufer Ihrer Wahl berücksichtigt wird.
Bei der Übergabe – je nach Absprache bar oder per Überweisung. Schlüssel und Fahrzeugbrief übergeben Sie erst, wenn die Zahlung erfolgt ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), Ihren Personalausweis und alle Schlüssel. Serviceheft, Rechnungen und der letzte HU-Bericht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.
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