Kaufvertrag beim Autoverkauf: Diese Angaben gehören hinein
Ein Auto lässt sich rechtlich auch per Handschlag verkaufen – der Kaufvertrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Trotzdem sollten Sie nie ohne schriftlichen Vertrag verkaufen. Er dokumentiert, wer was zu welchem Preis und in welchem Zustand übergeben hat, und schützt Sie vor späteren Streitigkeiten über Mängel, Kilometerstand oder Bußgelder nach der Übergabe. Dieser Ratgeber erklärt, was in einen vollständigen Kfz-Kaufvertrag gehört.
Die Vertragsparteien
Im Vertrag stehen vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, bei Firmen die Firmenbezeichnung und ein Vertreter. Lassen Sie sich den Ausweis des Käufers zeigen und notieren Sie die Ausweisnummer. Verkaufen Sie im Auftrag einer anderen Person, gehören eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Eigentümers dazu.
Die Fahrzeugdaten
- Marke, Modell und Typ
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) – sie macht das Fahrzeug eindeutig
- amtliches Kennzeichen, sofern noch zugelassen
- Datum der Erstzulassung
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- Kilometerstand – am besten mit dem Zusatz „laut Tacho“, wenn Sie die tatsächliche Laufleistung nicht sicher kennen
Preis, Zahlung und Übergabe
Notieren Sie den Kaufpreis in Zahlen und Worten und die Zahlungsart. Bei Barzahlung bestätigt der Verkäufer den Erhalt im Vertrag, bei Überweisung sollte der Betrag eingegangen sein, bevor Fahrzeug, Schlüssel und Brief den Besitzer wechseln. Halten Sie außerdem Datum und Uhrzeit der Übergabe fest. Das ist wichtig, denn ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Verkäufer für das Fahrzeug verantwortlich – etwa bei Blitzern, Parkverstößen oder Unfällen.
Mitverkauftes Zubehör und Unterlagen
Listen Sie auf, was mit übergeben wird: Anzahl der Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Serviceheft, HU-Bericht, zweiter Radsatz, Ladekabel beim Elektroauto oder Dachträger. So gibt es später keine Diskussion darüber, was vereinbart war.
Mängel und Unfallschäden ehrlich angeben
Der wichtigste Teil für Ihre Absicherung ist die Beschreibung des Zustands. Schreiben Sie alle Mängel hinein, die Sie kennen – vom Ölverlust über die Warnleuchte bis zum reparierten Blechschaden. Zu Unfallschäden ist eine klare Formulierung üblich, etwa: Das Fahrzeug hat in der Besitzzeit des Verkäufers folgende Unfallschäden erlitten … bzw. keine Unfallschäden erlitten; über die Zeit davor ist dem Verkäufer nichts bekannt bzw. Folgendes bekannt …
Bekannte Mängel, die im Vertrag stehen, kann der Käufer Ihnen später nicht vorhalten. Verschwiegene Mängel dagegen können auch dann zu Ansprüchen führen, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Gewährleistung: Was beim Privatverkauf gilt
Wer als Privatperson verkauft, kann die Sachmängelhaftung (umgangssprachlich Gewährleistung) im Vertrag ausschließen. Üblich ist eine klare Formulierung wie „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft“. Floskeln wie „gekauft wie gesehen“ sind weniger eindeutig und können zu Auslegungsstreit führen.
Der Ausschluss hat Grenzen:
- Er gilt nicht für Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben.
- Er gilt nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zusichern oder garantieren – schreiben Sie deshalb nur, was Sie sicher wissen.
- Angaben im Vertrag, etwa „unfallfrei“, werden zur vereinbarten Beschaffenheit. Stimmt die Angabe nicht, hilft der Ausschluss wenig.
Anders ist es, wenn ein gewerblicher Händler an Verbraucher verkauft: Dann kann die Sachmängelhaftung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verkaufen Sie als Privatperson an einen Händler oder Ankäufer, gelten dagegen die Regeln für Ihren Verkauf als Privatperson.
Abmeldung und Ummeldung regeln
Legen Sie fest, wer das Fahrzeug ab- oder ummeldet und bis wann. Übernimmt der Käufer die Abmeldung, lassen Sie sich die Bestätigung zuschicken. Melden Sie den Verkauf außerdem Ihrer Kfz-Versicherung. Ausführliche Hinweise gibt der Ratgeber Auto abmelden beim Verkauf.
Sonderfälle im Vertrag
- Finanziertes Auto: Vermerken Sie, dass der Brief bei der Bank liegt und wie die Ablösung läuft – siehe Finanziertes Auto verkaufen.
- Erbschaft: Verkaufen Erben, gehören die Erbnachweise und gegebenenfalls die Zustimmung aller Miterben dazu – siehe Auto geerbt – verkaufen.
- Nicht fahrbereites Auto: Halten Sie fest, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist und wer den Transport übernimmt.
Checkliste vor der Unterschrift
- FIN im Vertrag mit der FIN im Fahrzeugschein abgeglichen
- alle bekannten Mängel und Vorschäden notiert
- Kilometerstand bei Übergabe eingetragen
- Datum und Uhrzeit der Übergabe eingetragen
- Zahlung erhalten bzw. Gutschrift bestätigt
- zwei Exemplare, beide von beiden Seiten unterschrieben
Kaufvertrag beim Autoankauf vor Ort
Wenn Sie nach der Besichtigung unser Angebot annehmen, setzen wir den schriftlichen Kaufvertrag direkt bei Ihnen auf. Darin stehen Fahrzeugdaten, Preis, die bekannten Mängel sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Sie lesen alles in Ruhe durch und erhalten Ihr eigenes Exemplar. Wie der gesamte Ablauf aussieht, beschreibt der Ratgeber Auto verkaufen in 3 Schritten.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertragsvorlagen nutzen – aber richtig
Im Internet gibt es zahlreiche Muster für Kfz-Kaufverträge, etwa von Automobilclubs, Versicherern oder Prüforganisationen. Sie sind eine gute Grundlage, ersetzen aber nicht das sorgfältige Ausfüllen. Füllen Sie alle Felder vollständig aus, streichen Sie nicht zutreffende Optionen eindeutig durch und ergänzen Sie individuelle Vereinbarungen schriftlich. Lassen Sie keine Felder leer, die nachträglich ergänzt werden könnten.
Häufige Fragen zum Kfz-Kaufvertrag
Muss ein Autokaufvertrag schriftlich sein?
Gesetzlich nicht, aber ein schriftlicher Vertrag ist dringend zu empfehlen. Nur so lässt sich später nachweisen, was vereinbart war und wann das Fahrzeug übergeben wurde.
Kann ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?
Ja. Beim Privatverkauf kann die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen werden. Das gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert haben.
Warum ist die Uhrzeit der Übergabe wichtig?
Sie legt fest, ab wann der Käufer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Das hilft, wenn kurz nach dem Verkauf ein Bußgeldbescheid oder eine Schadensmeldung eingeht.
Was mache ich mit dem Kilometerstand, wenn ich ihn nicht sicher kenne?
Tragen Sie den Stand mit dem Zusatz „laut Tacho“ ein. So sichern Sie nicht zu, dass die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung entspricht.
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