Abgemeldetes oder nicht fahrbereites Auto verkaufen
Das Auto steht abgemeldet in der Garage oder springt nicht mehr an? So verkaufen Sie es trotzdem – mit Hinweisen zu Standschäden, Transport und Papieren.
WeiterlesenHU abgelaufen oder teure Mängel im Prüfbericht? Ein Auto ohne gültigen TÜV darf nur eingeschränkt bewegt werden – deshalb kommen wir zur Besichtigung zu Ihnen.
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“, ist abgelaufen oder der Prüfer hat erhebliche Mängel festgestellt? Dann stehen Sie vor der Wahl: reparieren und erneut vorführen – oder das Auto so verkaufen, wie es ist.
Wir kaufen Fahrzeuge ohne gültige HU an. Weil Sie mit einem Auto, dessen Plakette deutlich überzogen ist, nicht mehr beliebig fahren sollten, kommen wir zur Besichtigung zu Ihnen und organisieren bei einem Verkauf auch die Abholung.
Wer die Frist für die Hauptuntersuchung überzieht, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarn- oder Bußgeld; ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird bei der nächsten HU zudem eine erweiterte Prüfung fällig. Wurden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb einer Frist behoben und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Gilt ein Fahrzeug als verkehrsunsicher, darf es gar nicht mehr gefahren werden.
Für den Verkauf bedeutet das: Privatkäufer machen oft einen großen Bogen um Autos ohne TÜV, weil sie die Kosten für die Mängelbeseitigung nicht abschätzen können. Für uns ist eine fehlende Plakette dagegen kein Ausschlusskriterium.
Schauen Sie sich den Prüfbericht genau an. Sind nur Kleinigkeiten wie Leuchtmittel oder Wischerblätter bemängelt, kann sich die Reparatur lohnen. Stehen dagegen Arbeiten an Bremsleitungen, Achsen, tragenden Teilen mit Rost oder der Abgasanlage an, übersteigen die Kosten bei älteren Fahrzeugen schnell den Zeitwert.
Bringen Sie den aktuellen Prüfbericht zum Termin mit. Er hilft uns, die festgestellten Mängel einzuordnen – und Sie sehen, wie sie sich auf unser Angebot auswirken.
Ein Auto ohne gültige HU zu einem Händler zu fahren, ist rechtlich und praktisch heikel – vor allem, wenn erhebliche Mängel festgestellt wurden. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, darf es ohne Kurzzeitkennzeichen ohnehin nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Beim Autoankauf vor Ort entfällt das Problem: Wir kommen zum Fahrzeug, bewerten es dort und holen es bei einem Verkauf kostenlos ab.
Für den Verkauf brauchen Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Ihren Ausweis und die Schlüssel. Den letzten HU-Bericht legen Sie bitte dazu, auch wenn er abgelaufen ist. Ist das Auto noch zugelassen, übernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung. Weitere Tipps enthält unsere Checkliste für den Autoverkauf.
Hat Ihr Auto neben dem fehlenden TÜV auch einen technischen Defekt, lesen Sie auch unsere Seite zum Ankauf mit Motorschaden.
Marktgerechte, nachvollziehbare Bewertung nach Besichtigung des Fahrzeugs.
Besichtigung und kostenlose Abholung dort, wo das Fahrzeug steht.
Bar oder per Überweisung – Papiere und Schlüssel erst nach der Zahlung.
Kaufvertrag vor Ort, die Abmeldung übernehmen wir auf Wunsch.
Ja. Der Verkauf ist auch ohne gültige Hauptuntersuchung möglich. Wir besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen und kümmern uns bei einem Verkauf um die Abholung.
Nein. Gerade wenn teure Mängel anstehen, sparen Sie sich die Reparatur. Wir kaufen das Auto im aktuellen Zustand.
Ja. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf zwar nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden – das ist aber kein Problem, weil wir zur Besichtigung zu Ihnen kommen und den Abtransport übernehmen.
Bei der Übergabe – je nach Absprache bar oder per Überweisung. Schlüssel und Fahrzeugbrief übergeben Sie erst, wenn die Zahlung erfolgt ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), Ihren Personalausweis und alle Schlüssel. Serviceheft, Rechnungen und der letzte HU-Bericht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.
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