Diesel verkaufen: Wertentwicklung, Fahrverbote und Tipps
Lohnt sich der Diesel-Verkauf noch? Wie Abgasnorm, Laufleistung und Umweltzonen den Wert beeinflussen – und worauf Sie beim Verkauf achten sollten.
WeiterlesenPritschen-, Koffer- oder Kipper-LKW: Wir besichtigen Ihr Fahrzeug auf dem Betriebshof und besprechen das Angebot direkt mit Ihnen.
Ein LKW wird verkauft, wenn er im Fuhrpark ersetzt wird, ein Auftrag wegfällt oder eine teure Reparatur ansteht. Für Unternehmen zählt dann vor allem, dass der Verkauf den Betrieb nicht aufhält.
Wir nehmen Anfragen zu Lastkraftwagen gängiger Hersteller entgegen – von 7,5-Tonnern mit Pritsche oder Koffer bis zu Kipperfahrzeugen. Die Besichtigung findet auf Ihrem Betriebshof statt.
Bei Lastkraftwagen spielen andere Faktoren eine Rolle als beim PKW. Neben Kilometerstand und Baujahr achten wir auf:
Ein LKW mit Motorschaden, Getriebeproblemen oder abgelaufener Hauptuntersuchung lässt sich kaum noch an Privatkäufer vermitteln. Auch für solche Fahrzeuge nehmen wir Anfragen entgegen. Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau und legen Sie vorhandene Werkstattberichte bereit.
LKW werden in der Regel aus dem Betriebsvermögen verkauft. Wir klären vorab, ob unser Angebot netto oder brutto zu verstehen ist, und wer die Rechnung stellt. Leichtere Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen finden Sie unter Transporter-Ankauf, PKW aus dem Firmenbestand unter Firmenwagen-Ankauf.
Marktgerechte, nachvollziehbare Bewertung nach Besichtigung des Fahrzeugs.
Besichtigung und kostenlose Abholung dort, wo das Fahrzeug steht.
Bar oder per Überweisung – Papiere und Schlüssel erst nach der Zahlung.
Kaufvertrag vor Ort, die Abmeldung übernehmen wir auf Wunsch.
Wir nehmen auch Anfragen zu LKW mit technischen Defekten, Motorschaden oder abgelaufener HU entgegen und prüfen sie im Einzelfall.
Auf Ihrem Betriebshof oder dort, wo der LKW abgestellt ist. Ihr Fahrzeug muss nicht überführt werden.
Das hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab. Wir klären vor Abschluss, ob unser Angebot netto oder brutto zu verstehen ist.
Bei der Übergabe – je nach Absprache bar oder per Überweisung. Schlüssel und Fahrzeugbrief übergeben Sie erst, wenn die Zahlung erfolgt ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), Ihren Personalausweis und alle Schlüssel. Serviceheft, Rechnungen und der letzte HU-Bericht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.
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